Vorgeschichte

Bei einer Neubaumaßnahme wurden die Gipskartonarbeiten bezüglich ihrer Verarbeitung und Spachtelqualität beanstandet. Folgende Fragen sollten beantwortet werden.

 

1. Sind die Trockenbauarbeiten im Haus XY fachgerecht ausgeführt? Speziell sind die Ebenheitstoleranzen im Hochbau eingehalten worden?

und

2. Entspricht die Qualität der Spachtelarbeit einer Standartverspachtelung?

 

Maßgeblich gültige DIN Normen für den Trockenbau sind:

- DIN18180;ÖNORMB3410 Gipskartonplatten - Arten, Anforderungen, Prüfung

- DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung

- ÖNORM B 3415 Gipskartonplatten - Regeln für die Verarbeitung

- DIN 18202; ÖNORM DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke

- BAKT Bundesarbeitskreis Trockenbau, Schriftenreihe "BAKTlnfo Technik"-"Bäder im Trockenbau",

- DIN 18156-4 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren- Dispersionsklebestoffe - Epoxidharzklebstoffe

- VOB/C: Verdingungsordnung für Bauleistungen -

- Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen A7V OIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten ( Zukünftig: A7V OIN 18340 Trockenbauarbeiten )

- DIN 1168-1 Baugipse - Begriffe, Sorten und Verwendung - . Lieferung und Kennzeichnung

- DIN 1168-2 Baugipse- Anforderungen, Prüfung, Überwachung

- ÖNORM B 3377 Gips für Bauzwecke; Montagegipse; Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung

- Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen, herausgegeben von der Industriegruppe Gipskartonplatten im Bundesverband der Gips-u. Gipsbauplatten- Industrie e. V:,

- DIN EN 13963 Materialien für das Verspachteln von Gipsplattenfugen - Definitionen, Anforderungen und Prüfverfahren

- BFS Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz

- Merkblatt. Nr. 2 Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten .

- Merkblatt. Nr: 16 Techn. Richtlinien für Tapezier- u. Klebearbeiten Werkstoffe

- Der richtige Kleister; Sonderveröffentlichung auf der Basis eines Artikels im Malerblatt 3/99;

- VOB/C Verdingungsordnung für Bauleistungen - Allg. Techn. Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -

- Maler und Lackierarbeiten - DIN 18363

- VOB/A Verdingungsordnung für Bauleistungen- Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - DIN 1960

- sowie die anerkannte Regeln der Technik

 

Die Qualität der Verspachtelung von Gipsplatten ist in Merkblatt Nr. 2 beschrieben.

Geltungsbereich

Dieses Merkblatt 2 gilt für die Verarbeitung von Gipsplatten: (Gipskartonplatten) nach DIN 18180 [1] bzw. ÖNORM B 3410 [1] in Verbindung mit DIN 18181 [2] BZW. ÖNORM B 3415 [2] mit Ausnahme von Trockenbodensystemen.

 

Oberflächengüte

In der Praxis werden häufig unterschiedliche, oft subjektive Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen, z.B. Markierungen. der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen, orientieren. Dementsprechend sind die zur Verwendung kommenden Baustoffe, deren Maßtoleranzen und die handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten bei der Planung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Verspachtelung von Gipsplatten müssen verschiedene Qualitätsstufen unterschieden werden:

 

·               Qualitätsstufe 1 (Q 1)

·               Qualitätsstufe 2 (Q 2)

·               Qualitätsstufe 3 (Q 3)

·               Qualitätsstufe 4 (Q 4)

 

Werden bei der Beurteilung oder Abnahme der gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse z.B. Streiflicht als natürliches Licht oder künstliche Beleuchtung - mit herangezogen, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Da die Lichtverhältnisse in der Regel nicht konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der Trockenbauarbeit nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte Lichtsituation vorgenommen werden. Die Lichtsituation ist dementsprechend vertraglich zu vereinbaren.

 

Qualitätsstufe 1

Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden, ist eine Grundverspachtelung (Q 1) ausreichend. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 1 umfasst:

 

-                                                das Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten und

-                                                das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel

 

Überstehendes Spachtelmaterial ist abzustoßen. Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig. Die Grundverspachtelung schließt das Einlegen von Fugendeck- ( Bewehrungs- ) streifen ein, sofern das gewählte Verspachtelungssystem ( Spachtelmaterial, Kantenform der Platten ) dies vorsieht.

Darüber hinaus sind Fugendeckstreifen einzulegen, wenn dies aus konstruktiven Gründen für notwendig erachtet wird ( vgl. Abschn. "Hinweise für Planung und Ausführung" ).

 

Bei mehrlagigen Beplankungen ist bei den unteren Plattenlagen ein Füllen der Stoßfugen ausreichend, allerdings auch notwendig. Auf das Überspachteln der Befestigungsmittel kann bei den unteren Plattenlagen verzichtet werden.

Bei Flächen, die mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten versehen werden sollen, ist das Füllen der Fugen ausreichend. Glätten ist ebenso zu vermeiden wie das seitliche Verziehen des Spachtelmaterials über den unmittelbaren Fugenbereich hinaus.

Anstelle der für Gipsplatten üblichen Spachtelmassen können die Fugen unter Beachtung der Verarbeitungshinweise des Kleberherstellers auch mit den für keramische Bekleidungen verwendeten Klebstoffen ( Dispersionsklebstoff oder Epoxidharzklebstoff ) oder geeigneten Mörteln ( Gipsverträglichkeit beachten ) geschlossen werden.

 

Qualitätsstufe 2

 

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 (Q 2) entspricht der Standardverspachtelung und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 umfasst:

 

·               die Grundverspachtelung (Q 1)

·               das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche.

 

Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderlich, sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen.

Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für:

 

·               mittel und grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Tapeten wie Raufasertapete (Körnung RM oder RG nach DIN 6742)

·               matte füllende Anstriche / Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstriche), die manuell - mit Lammfell- oder Strukturrolle - aufgetragen werden

·               Oberputze (Korngrößen / Größtkorn über 1 mm) soweit sie vom Putz-Hersteller für das jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind.

 

Wird die Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) als Grundlage für Wandbekleidungen, Anstriche und Beschichtungen gewählt, sind Abzeichnungen - insbesondere bei Einwirkung von Streiflicht - nicht auszuschließen. Eine Verringerung dieser Effekte ist in Verbindung mit einer Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 ( Sonderverspachtelung ) zu erreichen.

 

Qualitätsstufe 3

 

Werden erhöhte Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche gestellt, sind zusätzliche über Grund- und Standardverspachtelung hinausgehende Maßnahmen erforderlich:

 

Sonderverspachtelung Q 3

 

(beachte Hinweise im Abschn. "Ausschreibung", insbesondere zu den erforderlichen Ebenheitstoleranzen).

 

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 umfasst:

 

·               die Standardverspachtelung (Q 2) und

·               ein breiteres Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial. Im Bedarfsfall sind die gespachtelten Flächen zu schleifen.

 

Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für:

·               fein strukturierte Wandbekleidungen

·               matte nicht strukturierte Anstriche / Beschichtungen

·               Oberputze, deren Körnung / Größtkorn nicht mehr als 1 mm beträgt, soweit sie vom Putzhersteller für das jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind.

 

Auch bei der Sonderverspachtelung sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen und nach VOB/C, DIN 18350, Nr. 3.1.2 zulässig.

 

Qualitätsstufe 4

 

Um höchste Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche zu erfüllen stehen eine Vollflächenspachtelung oder ein Abstucken der gesamten Oberfläche zur Auswahl. Im Unterschied zur Sonderverspachtelung (Q3) wird dabei die gesamte Kartonoberfläche mit einer durchgehenden Spachtel - / Putzschicht abgedeckt ( beachte Hinweise im Abschn. "Ausschreibung", insbesondere zu den erforderlichen Ebenheitstoleranzen ).

 

 

Die Qualitätsstufe 4 umfasst:

die Standardverspachtelung (Q2) und ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein voIlflächiges Überziehen und Glätten der gesamten. Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material ( Schichtdicke bis etwa 3 mm.) Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für:

 

·               glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B. Metall- oder Vinyltapeten

·               Lasuren oder Anstriche / Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz

·               Stuccolustro oder andere hochwertige Glätttechniken einer Oberflächenbehandlung, die nach dieser Klassifizierung die höchsten Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen der Plattenoberfläche und Fugen.

 

Soweit Lichteinwirkungen ( z. B. Streiflicht ) das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte ( z. B. wechselnde Schattierungen auf der Oberfläche oder minimale örtliche Markierungen ) weitgehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.

 

Darüber hinaus sind die Grenzen der handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten zu beachten. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schlussbeschichtung notwendig sind, z. B. für glänzende Beschichtungen

 

·               Lackierungen

·               Lacktapeten.

 

Hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen werden zwei Stufen unterschieden, die u.a. für flächenfertige Wände, Wandbekleidungen, Unterdecken gelten:

 

Mindestanforderungen nach Zeile 6, erhöhte Anforderungen nach Zeile 7.

Werden nach dieser Norm erhöhte Anforderungen an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis vertraglich besonders zu vereinbaren.


 

 

 


Hinweise für Planung und Ausführung

 

Als Spachtelmaterial kommen in Betracht:

 

·               Spachtelgips nach DIN 1168 bzw. ÖNORM B 3377 und

·               andere für Gipsplatten geeignete Spachtelmassen ( z.B. Dispersionsspachtel )

 

Bezüglich der Wahl des Verspachtelungssystems, insbesondere der Verwendung von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) sind sowohl die Ausführung ( z. B. einlagige oder mehrlagige Beplankung, Dicke der Platten ), die Baustellenbedingungen als auch die vorgesehene Oberflächenbehandlung ( z. B. Beläge aus Fliesen und Platten, Putze, Anstriche / Beschichtungen ) bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Insbesondere bei den Baustellenbedingungen ist auf die Einhaltung der Bedingungen für Temperatur ( nicht unter + 10 .C ), rel. Luftfeuchtigkeit ( < 40 % r.F. und nicht größer 80 % ) und auf die Begrenzung der feuchtebedingten Längenänderungen hinzuweisen.

Voraussetzung für das Erreichen der den Qualitätsstufen Q 2, Q 3 und Q 4 zugeordneten Oberflächengüte ist, dass zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden. Oberflächenbehandlungen ( Anstriche, Tapeten ) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist. Darüber hinaus ist ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung / Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff ( z. B. Grundierung ) vom Nachfolgegewerk aufzubringen ( vgl. BFS-Merkblatt Nr. 12 ).

 

Auch bei Nachbesserungen der Verspachtelung ( z.B. Reparaturspachtelung ) ist dies zu beachten.

Für Tapezierarbeiten sind ausschließlich Kleister auf Basis reiner Methylcellulose zu verwenden ( vgl. BFS-Merkbl. Nr. 16 und ) . Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch nach dem Aufbringen von Kunstharz- und Zelluloseputzen ist für eine rasche Trocknung durch ausreichende Lüftung zu sorgen.

 

Der Begriff .Spachtelmaterial" schließt Feinspachtelmassen ( Finish material) ein

Ausschreibung

Entsprechend den Ausführungsstufen sind die gewünschte Verspachtelung bzw. der angestrebte Zustand der Oberflächengüte, erforderlichenfalls auch die Art der Ausführung festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Verspachtelung enthalten, so gilt stets die Qualitätsstufe 2 ( Standardverspachtelung ) als vereinbart.

 

Die Eignungshinweise für nachfolgende Oberflächenbeschichtungen bezüglich der Qualitätsstufen 02, 03 und 04 sind ausdrücklich als beispielhaft zu verstehen. Im Einzelfall sind bei Planung und Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen.

In Verbindung mit der Qualitätsstufe 3 sollten stets Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2 Zeile 7 vertraglich vereinbart werden. Bei Ausschreibung der Qualitätsstufe 4 müssen Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2 Zeile 7 vertraglich vereinbart werden.

 

Die immer wieder in Ausschreibungen anzutreffenden Begriffe "malerfertig", "streichfertig" oder "oberflächenfertig" o.ä. sind in diesem Zusammenhang absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu beschreiben.

Es widerspricht dem Prinzip der VOB/A (§ 9 Beschreibung der Leistung, Allgemeines bzw. ÖNORM B 2260-2 ), wonach die Beschreibung der Leistung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.

 

Allgemeine Feststellungen

 

In Gegenwart der Teilnehmer wurden die Trockenbauarbeiten des Hauses besichtigt und folgendes festgestellt.

 

Nach Angaben des Auftraggebers sind die Decken aus 12,5 mm starken Gipskartonplatten, die auf einer Unterkonstruktion geschraubt wurden, hergestellt worden. Zum Zeitpunkt der Montage war dem Auftragnehmer bekannt, dass die Wand und Deckenflächen nicht tapeziert werden sollten und der Anstrich direkt auf der gespachtelten Wand und Deckenfläche erfolgen sollte.

 

Die Lampenausschnitte sind unsauber und nicht fachgerecht erstellt

Sichtbare Stoßkante in der Küchendecke und unsauberer Lampeneinbau

 

 

Markierung der Stoßfuge

 

Der Absaugkanal der Esse ist „ in Waage „ verlegt. Die Decke steigt an.

 

unsauberer Lampenausschnitt

 

Einige Deckenplatten sind fehlerhaft verlegt worden. Die Überlappungen, d.h. die Abstände die durch einen Versatz ein Reißen der Anschlussfuge verhindern soll, ist nicht ausreichend berücksichtigt worden. ( Mind. 20 cm ) Fototechnisch war diese Abweichung vom Soll nicht darstellbar. Es sind Kreuzfugen entstanden die leicht aufgerissen sind und sich markiert haben.

 

Auf einer Meßlänge von ca. 2 m weist die Decke Unebenheiten auf von ca. 11 mm.

 

Die Wand- Deckenfuge der Küche ist gerissen.

 

A) Ebenheitstoleranzen:

Die Deckenverkleidung entspricht nicht den Ebenheitstoleranzen des Hochbaus. Auf einer Länge von 200 Zentimetern sind an der Richtlatte Abweichungen von bis zu 11 mm erkannt worden. Diese Abweichungen liegen außerhalb des Toleranzbereichs. Die DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 stellt dem Verarbeiter einen Toleranzbereich für flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z. B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken bei Meßpunktabständen von zwei Metern, einen Grenzwert der Toleranz von 7 Millimetern zu.

 

Die gemessene Abweichung liegt außerhalb der Toleranzen.

Die Deckenfläche muss aufgenommen werden und die Unterkonstruktion muss entsprechend den Ebenheitstoleranzen korrigiert werden. Anschließend muss die Decke im Bereich der Beanstandung mit Gipskartonplatten neu beplankt und fachgerecht gespachtelt werden. Die Lampenausschnitte sind sauber herzustellen. Einige Plattenstöße sind ungleichmäßig ausgeführt und entsprechen nicht den Qualitätsansprüchen einer Standartverspachtelung. Die Verspachtelung ist fehlerhaft. Riefen und Grate sind sichtbar.

 

Die Ebenheitstoleranzen im Hochbau sind bei der Schlafzimmerwand überschritten.

Die Wandfläche ist nachzuspachteln / nachzuputzen.

Die Deckenverkleidung im Bereich des Lichtschachtes zeigt Risse auf. Die Stoßfugen sind fachgerecht nachzuspachteln.

Die Verspachtelung entspricht nicht den Qualitätsansprüchen und der Spachtelgüte einer Standartverspachtelung. Die sichtbaren Stoßkanten sind weitflächig beizuspachteln.

 

Auf einer Länge von ca. 60 cm sind Abweichungen aus der Ebene von ca. 12 mm festgestellt worden. Die Decke entspricht nicht den Ebenheitstoleranzen.

 

Die Abweichungen liegen außerhalb der Toleranzen. Auf einer Messlänge von 2 m zeigt die Decke eine Abweichung von ca. 12 mm auf.

 

Zusammenfassung

Die begutachteten Wand- und Deckenflächen entsprechen nicht im vollen Umfang in ihrer Oberflächengüte den Ansprüchen einer Standartspachtelung, die vereinbart ist, wenn keine besonderen Absprachen vorgenommen wurden. Die Begutachtung wurde unter Lichtverhältnissen durchgeführt die dem des natürlichen Lichts entsprachen. Künstliche Lichtquellen wurden nicht verwandt. Auf eine Untersuchung mit Streiflicht wurde verzichtet. Die Oberflächengüte entspricht in den Übergangsbereichen Wand – Decke, nicht der maßgeblichen Qualitätsstufe 2. Die Spachtelungen lassen z.T. Plattenstöße sichtbar erscheinen. Z.T. sind die Ebenheitstoleranzen im Hochbau nicht eingehalten worden. Decken und Wände sind z.T. nicht lot und fluchtgerecht montiert. Einige Decken zeigen Beulen und Dellen auf, die den Ebenheitstoleranzen nicht entsprechen.

Die beanstandeten Flächen sind nachbesserungsfähig. Die beanstandeten Flächen sind fachgerecht nachzuspachteln. Eine homogene glatte Fläche ohne sichtbare Plattenansätze ist zu erstellen, die den Anforderungen der Qualitätsstufe 2 entspricht.