Vorgeschichte
Bei einer Neubaumaßnahme
wurden die Gipskartonarbeiten bezüglich ihrer Verarbeitung und Spachtelqualität
beanstandet. Folgende Fragen sollten beantwortet werden.
1. Sind die
Trockenbauarbeiten im Haus XY fachgerecht ausgeführt? Speziell sind die
Ebenheitstoleranzen im Hochbau eingehalten worden?
und
2. Entspricht die Qualität
der Spachtelarbeit einer Standartverspachtelung?
Maßgeblich gültige DIN
Normen für den Trockenbau sind:
- DIN18180;ÖNORMB3410 Gipskartonplatten - Arten,
Anforderungen, Prüfung
- DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen
für die Verarbeitung
- ÖNORM B 3415 Gipskartonplatten - Regeln für die
Verarbeitung
- DIN 18202; ÖNORM DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -
Bauwerke
- BAKT
Bundesarbeitskreis Trockenbau, Schriftenreihe "BAKTlnfo
Technik"-"Bäder im Trockenbau",
- DIN 18156-4
Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren- Dispersionsklebestoffe
- Epoxidharzklebstoffe
- VOB/C: Verdingungsordnung für Bauleistungen -
- Allgemeine
technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen A7V OIN 18350 - Putz- und
Stuckarbeiten ( Zukünftig: A7V OIN 18340 Trockenbauarbeiten )
- DIN 1168-1
Baugipse - Begriffe, Sorten und Verwendung - . Lieferung und Kennzeichnung
- DIN 1168-2 Baugipse- Anforderungen, Prüfung, Überwachung
- ÖNORM B 3377
Gips für Bauzwecke; Montagegipse; Begriffsbestimmungen, Anforderungen,
Prüfungen, Normkennzeichnung
- Merkblatt
Nr. 1 Baustellenbedingungen, herausgegeben von der Industriegruppe
Gipskartonplatten im Bundesverband der Gips-u. Gipsbauplatten- Industrie e. V:,
- DIN EN 13963
Materialien für das Verspachteln von Gipsplattenfugen - Definitionen,
Anforderungen und Prüfverfahren
- BFS Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
- Merkblatt. Nr. 2 Oberflächenbehandlung von
Gipskartonplatten .
- Merkblatt.
Nr: 16 Techn. Richtlinien für Tapezier- u. Klebearbeiten Werkstoffe
- Der richtige
Kleister; Sonderveröffentlichung auf der Basis eines Artikels im Malerblatt
3/99;
- VOB/C
Verdingungsordnung für Bauleistungen - Allg. Techn. Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) -
- Maler und Lackierarbeiten - DIN 18363
- VOB/A
Verdingungsordnung für Bauleistungen- Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Bauleistungen - DIN 1960
- sowie die anerkannte
Regeln der Technik
Die Qualität der Verspachtelung von
Gipsplatten ist in Merkblatt Nr. 2 beschrieben.
Geltungsbereich
Dieses Merkblatt 2 gilt für die Verarbeitung von
Gipsplatten: (Gipskartonplatten) nach DIN 18180 [1] bzw. ÖNORM B 3410 [1] in
Verbindung mit DIN 18181 [2] BZW. ÖNORM B 3415 [2] mit Ausnahme von
Trockenbodensystemen.
Oberflächengüte
In der Praxis werden häufig unterschiedliche, oft
subjektive Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an
optischen Merkmalen, z.B. Markierungen. der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen,
orientieren. Dementsprechend sind die zur Verwendung kommenden Baustoffe, deren
Maßtoleranzen und die handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten bei der Planung
zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Verspachtelung von Gipsplatten müssen
verschiedene Qualitätsstufen unterschieden werden:
·
Qualitätsstufe
1 (Q 1)
·
Qualitätsstufe
2 (Q 2)
·
Qualitätsstufe
3 (Q 3)
·
Qualitätsstufe
4 (Q 4)
Werden bei der Beurteilung oder Abnahme der
gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse z.B. Streiflicht als natürliches
Licht oder künstliche Beleuchtung - mit herangezogen, ist vom Auftraggeber
dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten
vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Da die Lichtverhältnisse in der
Regel nicht konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der
Trockenbauarbeit nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte
Lichtsituation vorgenommen werden. Die Lichtsituation ist dementsprechend
vertraglich zu vereinbaren.
Qualitätsstufe
1
Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen)
Anforderungen gestellt werden, ist eine Grundverspachtelung (Q 1) ausreichend.
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 1 umfasst:
-
das
Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten und
-
das
Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel
Überstehendes Spachtelmaterial ist abzustoßen.
Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig. Die
Grundverspachtelung schließt das Einlegen von Fugendeck- ( Bewehrungs- )
streifen ein, sofern das gewählte Verspachtelungssystem ( Spachtelmaterial,
Kantenform der Platten ) dies vorsieht.
Darüber hinaus sind Fugendeckstreifen einzulegen,
wenn dies aus konstruktiven Gründen für notwendig erachtet wird ( vgl. Abschn.
"Hinweise für Planung und Ausführung" ).
Bei mehrlagigen Beplankungen ist bei den unteren
Plattenlagen ein Füllen der Stoßfugen ausreichend, allerdings auch notwendig.
Auf das Überspachteln der Befestigungsmittel kann bei den unteren Plattenlagen
verzichtet werden.
Bei Flächen, die mit Bekleidungen und Belägen aus
Fliesen und Platten versehen werden sollen, ist das Füllen der Fugen
ausreichend. Glätten ist ebenso zu vermeiden wie das seitliche Verziehen des
Spachtelmaterials über den unmittelbaren Fugenbereich hinaus.
Anstelle der für Gipsplatten üblichen Spachtelmassen
können die Fugen unter Beachtung der Verarbeitungshinweise des
Kleberherstellers auch mit den für keramische Bekleidungen verwendeten
Klebstoffen ( Dispersionsklebstoff oder Epoxidharzklebstoff ) oder geeigneten
Mörteln ( Gipsverträglichkeit beachten ) geschlossen werden.
Qualitätsstufe
2
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 (Q 2)
entspricht der Standardverspachtelung
und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Ziel der
Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der
Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen-
und Außenecken sowie Anschlüsse. Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2
umfasst:
·
die
Grundverspachtelung (Q 1)
·
das
Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen
Übergangs zur Plattenoberfläche.
Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder
Spachtelgrate sichtbar bleiben. Falls erforderlich, sind die verspachtelten
Bereiche zu schleifen.
Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein
für:
·
mittel
und grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Tapeten wie Raufasertapete
(Körnung RM oder RG nach DIN 6742)
·
matte
füllende Anstriche / Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstriche), die manuell -
mit Lammfell- oder Strukturrolle - aufgetragen werden
·
Oberputze
(Korngrößen / Größtkorn über 1 mm) soweit sie vom Putz-Hersteller für das
jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind.
Wird die Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung)
als Grundlage für Wandbekleidungen, Anstriche und Beschichtungen gewählt, sind
Abzeichnungen - insbesondere bei Einwirkung von Streiflicht - nicht
auszuschließen. Eine Verringerung dieser Effekte ist in Verbindung mit einer
Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 ( Sonderverspachtelung ) zu erreichen.
Qualitätsstufe
3
Werden erhöhte Anforderungen an die gespachtelte
Oberfläche gestellt, sind zusätzliche über Grund- und Standardverspachtelung
hinausgehende Maßnahmen erforderlich:
Sonderverspachtelung
Q 3
(beachte Hinweise im Abschn.
"Ausschreibung", insbesondere zu den erforderlichen
Ebenheitstoleranzen).
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 3 umfasst:
·
die
Standardverspachtelung (Q 2) und
·
ein
breiteres Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen
Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial. Im Bedarfsfall sind
die gespachtelten Flächen zu schleifen.
Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für:
·
fein
strukturierte Wandbekleidungen
·
matte
nicht strukturierte Anstriche / Beschichtungen
·
Oberputze,
deren Körnung / Größtkorn nicht mehr als 1 mm beträgt, soweit sie vom
Putzhersteller für das jeweilige Gipsplattensystem freigegeben sind.
Auch bei der Sonderverspachtelung sind bei
Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen und nach
VOB/C, DIN 18350, Nr. 3.1.2 zulässig.
Qualitätsstufe
4
Um höchste Anforderungen an die gespachtelte
Oberfläche zu erfüllen stehen eine Vollflächenspachtelung oder ein Abstucken
der gesamten Oberfläche zur Auswahl. Im Unterschied zur Sonderverspachtelung
(Q3) wird dabei die gesamte Kartonoberfläche mit einer durchgehenden Spachtel -
/ Putzschicht abgedeckt ( beachte Hinweise im Abschn.
"Ausschreibung", insbesondere zu den erforderlichen
Ebenheitstoleranzen ).
Die Qualitätsstufe 4 umfasst:
die Standardverspachtelung (Q2) und ein breites
Ausspachteln der Fugen sowie ein voIlflächiges Überziehen und Glätten der
gesamten. Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material ( Schichtdicke bis
etwa 3 mm.) Diese Oberfläche kann beispielsweise geeignet sein für:
·
glatte
oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B. Metall- oder Vinyltapeten
·
Lasuren
oder Anstriche / Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz
·
Stuccolustro
oder andere hochwertige Glätttechniken einer Oberflächenbehandlung, die nach
dieser Klassifizierung die höchsten Anforderungen erfüllt, minimiert die
Möglichkeit von Abzeichnungen der Plattenoberfläche und Fugen.
Soweit Lichteinwirkungen ( z. B. Streiflicht ) das
Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte
Effekte ( z. B. wechselnde Schattierungen auf der Oberfläche oder minimale
örtliche Markierungen ) weitgehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig
ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht
eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Darüber hinaus sind die Grenzen der handwerklichen
Ausführungsmöglichkeiten zu beachten. In Einzelfällen kann es erforderlich
sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen
zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schlussbeschichtung notwendig sind, z.
B. für glänzende Beschichtungen
·
Lackierungen
·
Lacktapeten.
Hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen werden zwei
Stufen unterschieden, die u.a. für flächenfertige Wände, Wandbekleidungen,
Unterdecken gelten:
Mindestanforderungen nach Zeile 6, erhöhte
Anforderungen nach Zeile 7.
Werden nach dieser Norm erhöhte Anforderungen an die
Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis vertraglich
besonders zu vereinbaren.
Hinweise für
Planung und Ausführung
Als Spachtelmaterial kommen in Betracht:
·
Spachtelgips
nach DIN 1168 bzw. ÖNORM B 3377 und
·
andere
für Gipsplatten geeignete Spachtelmassen ( z.B. Dispersionsspachtel )
Bezüglich der Wahl des Verspachtelungssystems,
insbesondere der Verwendung von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) sind
sowohl die Ausführung ( z. B. einlagige oder mehrlagige Beplankung, Dicke der
Platten ), die Baustellenbedingungen als auch die vorgesehene
Oberflächenbehandlung ( z. B. Beläge aus Fliesen und Platten, Putze, Anstriche
/ Beschichtungen ) bei der Planung zu berücksichtigen.
Insbesondere bei den Baustellenbedingungen ist auf
die Einhaltung der Bedingungen für Temperatur ( nicht unter + 10 .C ), rel.
Luftfeuchtigkeit ( < 40 % r.F. und nicht größer 80 % ) und auf die
Begrenzung der feuchtebedingten Längenänderungen hinzuweisen.
Voraussetzung für das Erreichen der den
Qualitätsstufen Q 2, Q 3 und Q 4 zugeordneten Oberflächengüte ist, dass
zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten
eingehalten werden. Oberflächenbehandlungen ( Anstriche, Tapeten ) dürfen erst
ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet
ist. Darüber hinaus ist ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung /
Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff ( z. B. Grundierung ) vom
Nachfolgegewerk aufzubringen ( vgl. BFS-Merkblatt Nr. 12 ).
Auch bei Nachbesserungen der Verspachtelung ( z.B.
Reparaturspachtelung ) ist dies zu beachten.
Für Tapezierarbeiten sind ausschließlich Kleister auf
Basis reiner Methylcellulose zu verwenden ( vgl. BFS-Merkbl. Nr. 16 und ) .
Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch
nach dem Aufbringen von Kunstharz- und Zelluloseputzen ist für eine rasche
Trocknung durch ausreichende Lüftung zu sorgen.
Der Begriff .Spachtelmaterial" schließt
Feinspachtelmassen ( Finish material) ein
Ausschreibung
Entsprechend den Ausführungsstufen sind die
gewünschte Verspachtelung bzw. der angestrebte Zustand der Oberflächengüte,
erforderlichenfalls auch die Art der Ausführung festzulegen und vertraglich zu
vereinbaren. Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Verspachtelung
enthalten, so gilt stets die Qualitätsstufe
2 ( Standardverspachtelung ) als vereinbart.
Die Eignungshinweise für nachfolgende
Oberflächenbeschichtungen bezüglich der Qualitätsstufen 02, 03 und 04 sind
ausdrücklich als beispielhaft zu verstehen. Im Einzelfall sind bei Planung und
Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung
und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen.
In Verbindung mit der Qualitätsstufe 3 sollten stets
Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2 Zeile 7 vertraglich vereinbart werden. Bei
Ausschreibung der Qualitätsstufe 4 müssen Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2 Zeile
7 vertraglich vereinbart werden.
Die immer wieder in Ausschreibungen anzutreffenden
Begriffe "malerfertig",
"streichfertig" oder "oberflächenfertig" o.ä. sind in
diesem Zusammenhang absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu
beschreiben.
Es widerspricht dem Prinzip der VOB/A (§ 9
Beschreibung der Leistung, Allgemeines bzw. ÖNORM B 2260-2 ), wonach die
Beschreibung der Leistung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.
Allgemeine Feststellungen
In Gegenwart der Teilnehmer
wurden die Trockenbauarbeiten des Hauses besichtigt und folgendes festgestellt.
Nach Angaben des
Auftraggebers sind die Decken aus 12,5 mm starken Gipskartonplatten, die auf
einer Unterkonstruktion geschraubt wurden, hergestellt worden. Zum Zeitpunkt
der Montage war dem Auftragnehmer bekannt, dass die Wand und Deckenflächen
nicht tapeziert werden sollten und der Anstrich direkt auf der gespachtelten
Wand und Deckenfläche erfolgen sollte.
Die Lampenausschnitte sind unsauber und nicht fachgerecht erstellt
Sichtbare Stoßkante in der Küchendecke und unsauberer
Lampeneinbau
Markierung der Stoßfuge
Der Absaugkanal der Esse ist „ in Waage „ verlegt. Die Decke
steigt an.
unsauberer Lampenausschnitt
Einige Deckenplatten sind
fehlerhaft verlegt worden. Die Überlappungen, d.h. die Abstände die durch einen
Versatz ein Reißen der Anschlussfuge verhindern soll, ist nicht ausreichend
berücksichtigt worden. ( Mind. 20 cm ) Fototechnisch war diese Abweichung vom
Soll nicht darstellbar. Es sind Kreuzfugen entstanden die leicht aufgerissen
sind und sich markiert haben.
Auf einer Meßlänge von ca.
2 m weist die Decke Unebenheiten auf von ca. 11 mm.
Die Wand- Deckenfuge der Küche ist gerissen.
A) Ebenheitstoleranzen:
Die Deckenverkleidung
entspricht nicht den Ebenheitstoleranzen des Hochbaus. Auf einer Länge von 200
Zentimetern sind an der Richtlatte Abweichungen von bis zu 11 mm erkannt
worden. Diese Abweichungen liegen außerhalb des Toleranzbereichs. Die DIN
18202, Tabelle 3, Zeile 6 stellt dem Verarbeiter einen Toleranzbereich für
flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z. B. geputzte Wände,
Wandbekleidungen, untergehängte Decken bei Meßpunktabständen von zwei Metern,
einen Grenzwert der Toleranz von 7 Millimetern zu.
Die gemessene Abweichung
liegt außerhalb der Toleranzen.
Die Deckenfläche muss
aufgenommen werden und die Unterkonstruktion muss entsprechend den
Ebenheitstoleranzen korrigiert werden. Anschließend muss die Decke im Bereich
der Beanstandung mit Gipskartonplatten neu beplankt und fachgerecht gespachtelt
werden. Die Lampenausschnitte sind sauber herzustellen. Einige Plattenstöße
sind ungleichmäßig ausgeführt und entsprechen nicht den Qualitätsansprüchen
einer Standartverspachtelung. Die Verspachtelung ist fehlerhaft. Riefen und Grate
sind sichtbar.
Die Ebenheitstoleranzen im
Hochbau sind bei der Schlafzimmerwand überschritten.
Die Wandfläche ist
nachzuspachteln / nachzuputzen.
Die Deckenverkleidung im
Bereich des Lichtschachtes zeigt Risse auf. Die Stoßfugen sind fachgerecht nachzuspachteln.
Die Verspachtelung
entspricht nicht den Qualitätsansprüchen und der Spachtelgüte einer
Standartverspachtelung. Die sichtbaren Stoßkanten sind weitflächig
beizuspachteln.
Auf einer Länge von ca. 60
cm sind Abweichungen aus der Ebene von ca. 12 mm festgestellt worden. Die Decke
entspricht nicht den Ebenheitstoleranzen.
Die Abweichungen liegen
außerhalb der Toleranzen. Auf einer Messlänge von 2 m zeigt die Decke eine
Abweichung von ca. 12 mm auf.
Zusammenfassung
Die begutachteten Wand- und
Deckenflächen entsprechen nicht im vollen Umfang in ihrer Oberflächengüte den
Ansprüchen einer Standartspachtelung, die vereinbart ist, wenn keine besonderen
Absprachen vorgenommen wurden. Die Begutachtung wurde unter Lichtverhältnissen
durchgeführt die dem des natürlichen Lichts entsprachen. Künstliche
Lichtquellen wurden nicht verwandt. Auf eine Untersuchung mit Streiflicht wurde
verzichtet. Die Oberflächengüte entspricht in den Übergangsbereichen Wand – Decke,
nicht der maßgeblichen
Qualitätsstufe 2.
Die Spachtelungen lassen z.T. Plattenstöße sichtbar erscheinen.
Z.T. sind die Ebenheitstoleranzen im Hochbau nicht eingehalten worden. Decken
und Wände sind z.T. nicht lot und fluchtgerecht montiert. Einige Decken zeigen
Beulen und Dellen auf, die den Ebenheitstoleranzen nicht entsprechen.
Die beanstandeten Flächen
sind nachbesserungsfähig. Die beanstandeten Flächen sind fachgerecht
nachzuspachteln. Eine
homogene glatte Fläche ohne sichtbare Plattenansätze ist zu erstellen, die den
Anforderungen der Qualitätsstufe 2 entspricht.